
Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
Worum geht es auf dieser Website?
Hier finden sich Informationen zur Digitalisierung der Bestätigungen für den Nothilfekurs und für das Resultat des Sehtests. Zudem stehen ab Dezember 2026 Kontaktangaben anerkannter Nothilfekurs-Anbieter und registrierter Sehtest-Anbieter zur Verfügung.
Ist diese Website eine Kurs- oder Terminplattform?
Nein. Kurse und Termine werden weiterhin direkt bei den Anbietern der Nothilfekurse und Sehtests vereinbart.
Ab wann ist die digitale Erfassung verbindlich?
Ab 1. Januar 2027. Bestätigungen für Nothilfekurs und Resultat des Sehtests werden nur berücksichtigt, wenn sie digital erfasst sind.
Nothilfekurs, Nothelfer-Kurs oder Erste-Hilfe-Kurs – was ist gemeint?
Die offizielle deutsche Bezeichnung in der Schweiz lautet Nothilfekurs. Viele suchen aber nach Nothelfer-Kurs oder Nothelferkurs. Gemeint ist der obligatorische Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen für den Lernfahrausweis. Er entspricht dem cours de premiers secours auf Französisch, dem corso di pronto soccorso auf Italienisch und dem, was in Deutschland und Österreich Erste-Hilfe-Kurs genannt wird.
Fragen und Antworten für Antragstellende Lernfahrausweis
Muss der Nothilfekurs oder der Sehtest neu gemacht werden?
Nein. Bereits absolvierte Nachweise bleiben gültig bis sie ablaufen (Nothilfekurs: 6 Jahre, Sehtest: 2 Jahre).
Was ist die FABER-PIN und wofür wird sie gebraucht?
Die FABER-PIN ist eine persönliche Identifikationsnummer (Fahrberechtigungsregister). Sie wird benötigt, damit die Bestätigungen für Nothilfekurs und Sehtest eindeutig zugeordnet und digital übermittelt werden können. Das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons vergibt die FABER-PIN.
Wo buche ich einen Nothilfekurs?
Direkt beim Kursanbieter. Diese Website hilft ab Dezember 2026 mit einer Suche nach Kanton und Gemeinde, passende Anbieter zu finden.
Wie gehen Personen vor, die vom Nothilfekurs befreit sind, zum Beispiel medizinisches Fachpersonal?
Ab 1. Januar 2027 können sie auf der Plattform «Nothilfekurse & Sehtests» einen Antrag erfassen und die erforderlichen Nachweise hochladen. Die asa prüft die Unterlagen und informiert über das Ergebnis.
Wo mache ich den Sehtest?
Bei berechtigten Fachpersonen. Auch hier zeigt diese Website passende Stellen (Suche nach Kanton und Gemeinde).
Was passiert mit Papier-Nothilfeausweisen?
Papier-Nothilfeausweise bleiben gültig. Wenn ein Nachweis noch nicht digital vorliegt, kann er bei Bedarf nachträglich digitalisiert bzw. nacherfasst werden.
Kann ich weiterhin eine Bestätigung auf Papier erhalten?
Massgeblich für den Lernfahrausweis ist jedoch die digital erfasste Bestätigung.
Was ändert sich beim Verkehrskundeunterrricht?
Ab 1. Januar 2027 muss der Verkehrskundeunterricht, kurz VKU, vor der Theorieprüfung besucht werden.
Fragen und Antworten für Anbieter von Nothilfekursen
Ab wann muss die digitale Erfassung zwingend genutzt werden?
Ab 1. Januar 2027: Teilnahmebestätigungen werden nur berücksichtigt, wenn sie digital erfasst sind.
Was mache ich, wenn ich noch nicht registriert bin?
Die Registrierung ist Voraussetzung, um Kurse/Teilnahmen digital zu erfassen. Die Schritte und Fristen sind auf der Informationsseite für Kursanbieter beschrieben.
Wie erfahre ich, welche Abläufe und Anforderungen für mich gelten?
Auf dieser Detailseite sind Anerkennung, Qualitätssicherung, Registrierung und Fristen zusammengefasst. Zusätzlich findet am 26. August 2026 ein Informationsanlass für die Anbieter von Nothilfekursen statt.
An wen wende ich mich, wenn ich bei der digitalen Erfassung Unterstützung brauche?
Die erste Ansprechsstelle für Rückfragen zur Erfassung ist die asa. Übermitteln Sie uns Ihr Anliegen per Mail an nose@asa.ch.
Alle Kontakte und Zuständigkeiten
Administration Nothilfekurse und Sehtests:
Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa
Thunstrasse 9, 3005 Bern
Tel. 031 350 83 83
nose@asa.ch
Qualitätssicherung:
KQS Kommission Qualitätssicherung
Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Thunstrasse 9, 3005 Bern
info@asa.ch
Gesetzliche Grundlagen:
Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Pulverstrasse 13, Ittigen, 3003 Bern
info@astra.admin.ch
Strassenverkehrsämter der Kantone
strassenverkehrsamt.ch
Was passiert, wenn eine Teilnahmebestätigung nicht korrekt erfasst wurde?
Korrekturen können nur von der asa vorgenommen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an nose@asa.ch.
Fragen und Antworten für Sehtest-Fachpersonen
Ab wann muss die digitale Erfassung zwingend genutzt werden?
Ab 1. Januar 2027: Sehtestresultate werden nur berücksichtigt, wenn sie digital erfasst sind.
Was mache ich, wenn ich noch nicht registriert bin?
Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung der Unternehmung und der Fachperson mit Identifikation und fachlicher Verifikation erforderlich. Details zum Ablauf stehen auf der Informationsseite für Anbieter von Sehtests.
Was tun, wenn ein Resultat falsch erfasst wurde?
Korrekturen können nur von der asa vorgenommen werden. Senden Sie Ihr Anliegen an nose@asa.ch.
Was genau wird als Sehtest-Ergebnis erfasst?
Erfasst wird das Resultat (ohne/mit Sehhilfe erfüllt, nicht erfüllt oder ärztliche Beurteilung erforderlich), nicht der ausführliche Befund. Der ausführliche Befund muss bei Ihnen archiviert werden.
An wen wende ich mich bei technischen Fragen zur Erfassung?
Bei Rückfragen zur Erfassung ist die asa Ihre erste Ansprechstelle. Bitte richten Sie Ihr Anliegen per E-Mail an nose@asa.ch.



