
Fragen und Antworten für Anbieter von Sehtests
Ab wann muss die digitale Erfassung zwingend genutzt werden?
Ab 1. Januar 2027: Sehtestresultate werden nur berücksichtigt, wenn sie digital erfasst sind.
Was mache ich, wenn ich noch nicht registriert bin?
Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung der Unternehmung und der Fachperson mit Identifikation und fachlicher Verifikation erforderlich. Die Registrierung wird ab Anfang November möglich sein. Details zum Ablauf stehen auf der Informationsseite für Anbieter von Sehtests.
Was tun, wenn ein Resultat falsch erfasst wurde?
Korrekturen können nur von der asa vorgenommen werden. Senden Sie Ihr Anliegen an nose@asa.ch.
Was genau wird als Sehtest-Ergebnis erfasst?
Erfasst wird das Resultat (ohne/mit Sehhilfe erfüllt, nicht erfüllt oder ärztliche Beurteilung erforderlich), nicht der ausführliche Befund. Der ausführliche Befund muss bei Ihnen archiviert werden.
An wen wende ich mich bei technischen Fragen zur Erfassung?
Bei Rückfragen zur Erfassung ist die asa Ihre erste Ansprechstelle. Bitte richten Sie Ihr Anliegen per E-Mail an nose@asa.ch
Für die Registrierung als Fachperson benötige ich eine GLN. Wo finde ich meine GLN?
Suchen Sie im GesReg / NAREG NAREG – Personensuche nach Ihrem Namen, so, wie er auf dem Diplom steht.
Was muss ich tun, wenn ich noch keine GLN habe?
Für eine Registrierung beim SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz) und die damit verbundene automatische Eintragung der Abschlussdaten im Nationalen Gesundheitsberuferegister GesReg / NAREG, senden Sie bitte folgende Dokumente eingeschrieben per Post an die SRK:
- Kopie eines gültigen Passes / einer gültigen Identitätskarte (beidseitig)
- Kopie eines amtlichen Dokuments, auf welchem bei einer allfälligen Namensänderung seit dem Ausbildungsabschluss beide Namen vermerkt sind (z.B. Familienausweis)
- Original HF-Diplom oder Verfügung Anerkennung BBT/SBFI Dieses Dokument wird mit einer Registrieretikette versehen und umgehend an Sie zurückgesendet.
- Angabe der aktuellen Adresse
Postadresse: Schweizerisches Rotes Kreuz; Registrierung; Werkstrasse 18; 3084 Wabern
Für die Registrierung beim SRK und die automatische Eintragung im Nationalen Gesundheitsberuferegister GesReg / NAREG wird eine Gebühr von CHF 130.- erhoben.



