
Fragen und Antworten für Anbieter von Nothilfekursen
Ab wann muss die digitale Erfassung zwingend genutzt werden?
Ab 1. Januar 2027: Teilnahmebestätigungen werden nur berücksichtigt, wenn sie digital erfasst sind.
Was mache ich, wenn ich noch nicht registriert bin?
Die Registrierung ist Voraussetzung, um Kurse/Teilnahmen digital zu erfassen. Die Schritte und Fristen sind auf der Informationsseite für Kursanbieter beschrieben.
Wie erfahre ich, welche Abläufe und Anforderungen für mich gelten?
Auf dieser Detailseite sind Anerkennung, Qualitätssicherung, Registrierung und Fristen zusammengefasst. Zusätzlich findet am 26. August 2026 ein Informationsanlass für die Anbieter von Nothilfekursen statt.
An wen wende ich mich, wenn ich bei der digitalen Erfassung Unterstützung brauche?
Die erste Ansprechsstelle für Rückfragen zur Erfassung ist die asa. Übermitteln Sie uns Ihr Anliegen per Mail an nose@asa.ch.
Alle Kontakte und Zuständigkeiten
Administration Nothilfekurse und Sehtests:
Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa
Thunstrasse 9, 3005 Bern
Tel. 031 350 83 83
nose@asa.ch
Qualitätssicherung:
KQS Kommission Qualitätssicherung
Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Thunstrasse 9, 3005 Bern
info@asa.ch
Gesetzliche Grundlagen:
Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Pulverstrasse 13, Ittigen, 3003 Bern
info@astra.admin.ch
Strassenverkehrsämter der Kantone
strassenverkehrsamt.ch
Was passiert, wenn eine Teilnahmebestätigung nicht korrekt erfasst wurde?
Korrekturen können nur von der asa vorgenommen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an nose@asa.ch.



