Anbieter Sehtests 

Sehtests durchführen – Digitale Erfassung von Resultaten 

Der Sehtest bleibt eine gesetzliche Voraussetzung für den Lernfahrausweis. Künftig werden die Resultate digital erfasst und den Strassenverkehrsämtern elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Durchführung des Sehtests erfolgt weiterhin vor Ort bei berechtigten Fachpersonen (Ärztinnen und Ärzte, Augenoptikerinnen und -optiker, Optometristinnen und Optometristen).

Registrierung und Verifikation

Für die Nutzung der Online-Erfassung ist eine einmalige Registrierung der Unternehmung und der Fachperson erforderlich. Dabei erfolgt eine eindeutige Identifikation sowie die fachliche Verifikation.


Geprüft werden:

  • fachliche Berechtigung (Abgleich mit dem zuständigen Register)
  • Identität des Administrators der Unternehmung 
  • Identität der Fachperson 

Dieser Prozess stellt sicher, dass Sehtestergebnisse ausschliesslich von berechtigten und eindeutig identifizierten Fachpersonen erfasst werden können. Eine zusätzliche manuelle Prüfung durch die asa ist nicht vorgesehen.

Die Registrierung wird ab Anfang November möglich sein. Detaillierte Informationen zu Abläufen werden hier im Juli veröffentlicht.


Welche Resultate werden digital erfasst?

Erfasst wird das Resultat des Sehtests, nicht der ausführliche Befund:

  • ohne Sehhilfe erfüllt
  • nur mit Sehhilfe erfüllt
  • nicht erfüllt
  • ärztliche Beurteilung erforderlich (gemäss VZV, Art. 5abis)

Gebühr für die digitale Erfassung

Für die digitale Erfassung eines Sehtest-Resultats wird eine Gebühr von CHF 2.– pro Eintrag erhoben. Ob dieser Betrag separat verrechnet oder im Sehtestpreis berücksichtigt wird, liegt im Ermessen des Anbieters.

Aufbewahrungspflicht ab 1. Januar 2027

Ab 1. Januar 2027 müssen die detaillierten Befunde zur Sehschärfe gemäss Verkehrszulassungsverordnung VZV vom Sehtestanbieter entsprechend der gesetzlichen Vorgaben archiviert werden (mindestens 10 Jahre). 

Schweizweit einheitlich, klar geregelt

  • Die Digitalisierung stellt eine einheitliche, schweizweit gültige Erfassung der Sehtestresultate sicher. 
  • Die separate Übermittlung von Sehtestresultaten durch die Antragstellenden an die Strassenverkehrsämter entfällt.
  • Die Verantwortung für die korrekte Durchführung des Sehtests sowie für die vollständige und korrekte Erfassung der Resultate bleibt bei der jeweiligen Fachperson.

Die Nutzung der Online-Erfassung ist obligatorisch

Alle Fachpersonen, sofern sie Sehtestergebnisse für die Anmeldung zum elektronischen Lernfahrausweis (eLFA) ausstellen, müssen die neue Plattform nutzen.

Dabei werden:

  • die fachliche Berechtigung überprüft (Abgleich mit dem zuständigen Register),
  • die Identität der Fachperson eindeutig verifiziert.

Dieser Prozess stellt sicher, dass Sehtestergebnisse ausschliesslich von berechtigten und eindeutig identifizierten Fachpersonen erfasst werden können. Eine zusätzliche manuelle Prüfung durch die asa ist nicht vorgesehen.

Die Registrierung wird ab Anfang November möglich sein. Detaillierte Informationen zu Abläufen und Fristen werden hier im Juli veröffentlicht.