
Registrierung
Registrierung anerkannter Kursveranstalter und digitale Erfassung
Um Kurse und Teilnahmen ab dem 1. Januar 2027 digital erfassen zu können, können sich ab dem 1. Oktober 2026 anerkannte Anbieter registrieren. Im Rahmen der Registrierung werden:
- erforderliche organisatorische und fachliche Unterlagen digital eingereicht,
- angebotene Kurstypen erfasst,
- eingesetzte Ausbildnerinnen und Ausbildner sowie Assistenzen erfasst (inkl. Kompetenznachweise).
Die asa prüft die Unterlagen und schaltet den Kursveranstalter nach Abschluss der Prüfung frei. Ab dem 1. Januar 2027 werden die erfolgreich registrierten Kursveranstalter auf dieser Website gelistet und können Kurse, Teilnehmende und Bestätigungen erfassen.
Damit stehen die Teilnahmebestätigungen den Strassenverkehrsämtern elektronisch zur Verfügung.
Anleitung zur Registrierung (PDF)
Registrierung neuer Kursveranstalter ohne bestehende Anerkennung
Kursveranstalter, die noch nicht anerkannt sind, können sich ebenfalls registrieren. Auch im Rahmen ihrer Registrierung werden:
- erforderliche organisatorische und fachliche Unterlagen digital eingereicht,
- angebotene Kurstypen erfasst,
- eingesetzte Ausbildnerinnen und Ausbildner sowie Assistenzen erfasst (inkl. Kompetenznachweise).
Die asa prüft die eingereichten Unterlagen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, beantragt sie beim ASTRA die Anerkennung. Die Freischaltung erfolgt erst nach formeller Anerkennung durch das ASTRA. Dann wird der Kursveranstalter auf dieser Website gelistet und kann Kurse, Teilnehmende und Bestätigungen digital erfassen.
Anleitung zur Registrierung (PDF)
Schweizweit einheitlich, klar geregelt
Die Digitalisierung des Prozesses stellt eine einheitliche, schweizweit gültige Erfassung der Teilnahme an Nothilfekursen sicher. Der administrative Aufwand wird reduziert.
Die Ausstellung und Verwaltung von handschriftlichen Teilnahmebestätigungen in Papierform sowie die separate Übermittlung von Kursnachweisen durch die Antragsstellenden an die Strassenverkehrsämter entfallen.
Die Verantwortung für die korrekte Durchführung der Nothilfekurse und für die vollständige und korrekte Erfassung der Teilnahmen bleibt beim jeweiligen Kursanbieter.
Die Nutzung der Online-Erfassung ist obligatorisch
Die Online-Erfassung ist ab 1. Januar 2027 verpflichtend: Ab diesem Datum werden Teilnahmebestätigungen nur berücksichtigt, wenn sie digital erfasst sind. Die Übersicht der Grundlagen fasst die verbindlichen Vorgaben zusammen.



