Anbieter Nothilfekurse

Nothilfekurse anbieten – Digitale Erfassung von Kursen und Bereitstellung Bestätigungen 


Der Nothilfekurs bleibt eine gesetzliche Voraussetzung für den Lernfahrausweis. Künftig werden Kurse, Teilnehmende und Bestätigungen digital erfasst und den Strassenverkehrsämtern elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anerkennung als Kursveranstalter bleibt Voraussetzung

Um Nothilfekurse anbieten und Teilnahmebestätigungen ausstellen zu können, braucht es heute und auch zukünftig die Anerkennung als Kursveranstalter.

Veränderung in der Qualitätssicherung der Nothilfekurse

Die Qualitätssicherung der Nothilfekurse erfolgt derzeit noch durch die SGS Société Générale de Surveillance SA im Auftrag des ASTRA. 

Ab 1. Januar 2027 liegt die Qualitätssicherung der Nothilfekurse bei der asa im Auftrag des ASTRA. Die Qualitätssicherung erfolgt dann durch Audits der asa, die unangemeldet durchgeführt werden.

Die wichtigsten Informationen zu Anforderungen, Abläufen und Fristen werden auf dieser Website laufend aktualisiert.

Registrierung anerkannter Kursveranstalter und digitale Erfassung

Um Kurse und Teilnahmen digital erfassen zu können, müssen sich ab dem 1. Oktober 2026 auch anerkannte Anbieter registrieren. Im Rahmen der Registrierung werden:

  • erforderliche organisatorische und fachliche Unterlagen digital eingereicht,
  • angebotene Kurstypen erfasst,
  • eingesetzte Ausbildnerinnen und Ausbildner sowie Assistenzen erfasst (inkl. Kompetenznachweise).

Die asa prüft die Unterlagen und schaltet den Kursveranstalter nach Abschluss der Prüfung frei. Nach erfolgreicher Registrierung wird der Kursveranstalter auf dieser Website gelistet und kann Kurse, Teilnehmende und Bestätigungen erfassen.

Damit stehen die Teilnahmebestätigungen den Strassenverkehrsämtern elektronisch zur Verfügung.

Registrierung neuer Kursveranstalter ohne bestehende Anerkennung

Kursveranstalter, die noch nicht anerkannt sind, können sich ebenfalls registrieren. Auch im Rahmen ihrer Registrierung werden:

  • erforderliche organisatorische und fachliche Unterlagen digital eingereicht,
  • angebotene Kurstypen erfasst,
  • eingesetzte Ausbildnerinnen und Ausbildner sowie Assistenzen erfasst (inkl. Kompetenznachweise).

Die asa prüft die eingereichten Unterlagen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, beantragt sie beim ASTRA die Anerkennung. Die Freischaltung erfolgt erst nach formeller Anerkennung durch das ASTRA. Dann wird der Kursveranstalter auf dieser Website gelistet und kann Kurse, Teilnehmende und Bestätigungen digital erfassen.

Schweizweit einheitlich, klar geregelt

Die Digitalisierung des Prozesses stellt eine einheitliche, schweizweit gültige Erfassung der Teilnahme an Nothilfekursen sicher. Der administrative Aufwand wird reduziert.

Die Ausstellung und Verwaltung von handschriftlichen Teilnahmebestätigungen in Papierform sowie die separate Übermittlung von Kursnachweisen durch die Antragsstellenden an die Strassenverkehrsämter entfallen.

Die Verantwortung für die korrekte Durchführung der Nothilfekurse und für die vollständige und korrekte Erfassung der Teilnahmen bleibt beim jeweiligen Kursanbieter.

Die Nutzung der Online-Erfassung ist obligatorisch

Die Online-Erfassung ist ab 1. Januar 2027 verpflichtend: Ab diesem Datum werden Teilnahmebestätigungen nur berücksichtigt, wenn sie digital erfasst sind.