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Informationen für alle, die den Lernfahrausweis beantragen, sowie für Anbieter von Nothilfekursen und Sehtests

Nothilfekurs und Sehtest neu digital erfasst

Die Nachweise für den Nothilfekurs und den Sehtest werden künftig digital erfasst und den Strassenverkehrsämtern elektronisch zur Verfügung gestellt. An den Anforderungen ändert sich damit nichts: Ein Nothilfekurs und ein Sehtest sind weiterhin obligatorisch und werden von anerkannten Veranstaltern und Fachpersonen durchgeführt und bestätigt.

Die FABER-PIN ist der Schlüssel für die digitale Übermittlung der Nachweise für Nothilfekurs und Sehtest. Sie wird im Rahmen des Gesuchs beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons zugeteilt. Nothilfekurse werden weiterhin bei anerkannten Kursanbietern besucht, Sehtests bei berechtigten Fachpersonen durchgeführt. Papier-Nothilfeausweise, die vor dem 1. Januar 2027 erworben werden, bleiben ab Kursdatum 6 Jahre gültig und können bei Bedarf digitalisiert bzw. auf dieser Plattform nacherfasst werden.

Der Ablauf für Antragstellende

Kurse, Teilnehmende und Teilnahmen werden künftig digital über diese Plattform erfasst. So stehen Teilnahmebestätigungen den Strassenverkehrsämtern elektronisch zur Verfügung. Die Anerkennung als Kursanbieter bleibt Voraussetzung. Ab 1. Januar 2027 liegt die Qualitätssicherung der Nothilfekurse im Auftrag des ASTRA bei der asa. 

Details für Kursveranstalter (QS, Registrierung, Abläufe, Fristen)

Sehtestergebnisse werden künftig digital über diese Plattform erfasst und den Strassenverkehrsämtern so elektronisch zur Verfügung gestellt. Erfasst wird das Resultat. Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung der Unternehmung und der Sehtest-Fachperson mit Verifikation erforderlich. Ab 1. Januar 2027 müssen die detaillierten Befunde zur Sehschärfe während der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer aufbewahrt werden. Sehtests, die vor dem 1. Januar 2027 erworben werden, bleiben 2 Jahre gültig und können bei Bedarf digitalisiert bzw. auf dieser Plattform nacherfasst werden.

Was Sehtest-Anbieter wissen müssen

Hier finden Antragstellende sowie Anbieter von Nothilfekursen und Sehtests alle Informationen zur Digitalisierung der Bestätigungen für den Nothilfekurs und für das Resultat des Sehtests. Zudem stehen auf dieser Website ab Dezember 2026 Kontaktangaben anerkannter Nothilfekurs-Anbieter und registrierter Sehtest-Anbieter zur Verfügung.

Zu den Basisinformationen

Ab dem 1. Januar 2027 wird die asa im Auftrag des ASTRA für die Qualitätssicherung der Nothilfekurse verantwortlich sein. Mit den elektronischen Bestätigungen werden die Voraussetzungen geschaffen, Nothilfekurs und Sehtest in den digitalen Prozess des Gesuchs für den eLFA bis zur künftigen mDL einzubinden.